3.1. Zustandekommen der Verträge 3.1.1. Rechtliches Zum Abschluss eines Vertrags sind übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen der Parteien hinsichtlich der objektiv wesentlichen Vertragspunkte erforderlich (Art. 1 Abs. 1 OR). Die Willenserklärungen können ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen (Art. 1 Abs. 2 OR). Zu den stillschweigenden Willenserklärungen zählt die konkludente Willensäusserung. Sie resultiert in einem schlüssigen, tatsächlichen Verhalten.