Zusammengefasst sind die Voraussetzungen von Art. 224 ZPO erfüllt und die Widerklage ist zuzulassen. 1.3. Widerklageantwort vom 20. Mai 2019 Mit Rechtsbegehren Ziff. 2 der Widerklageantwort beantragt der Kläger, das Betreibungsamt S. sei anzuweisen, den Registereintrag in der Betreibung Nr. bbb vom 14. August 2018 zu löschen bzw. diesen keinem Dritten mitzuteilen. Der Kläger verweist auf S. 134 der Replik diesbezüglich auf Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG.