1.1. Hauptklage 1.1.1. Zuständigkeit Die Beklagte lässt sich auf den vorliegenden Prozess i.S.v. Art. 18 ZPO ein, weshalb die aargauischen Gerichte örtlich zuständig sind (Klageantwort S. 4). Die Streitigkeit betrifft die geschäftliche Tätigkeit beider Parteien, beide Parteien sind im Handelsregister eingetragen (KB 2 und 3) und der Streitwert beträgt Fr. 377'348.45. Das Handelsgericht ist demnach sachlich zuständig (Art. 6 Abs. 2 ZPO). 1.1.2. Teilklage Der Kläger bringt einen Nachklagevorbehalt zum behaupteten Entschädigungsanspruch für die Projektleitungs- bzw. Projektbetreuungsaufträge in Kalenderwoche 15/2015 – 18/2015 an (Klage S. 61 f. Rz. 33).