11.4. Mit Eingabe vom 9. Juni 2021 nahm der Kläger Stellung zur Eingabe der Beklagten vom 27. Mai 2021 und bestritt im Wesentlichen die darin enthaltenen Behauptungen. 12. Am 7. Oktober 2021 wurde eine weitere Instruktionsverhandlung durchgeführt, anlässlich welcher F. und G. als Zeugen sowie A. und H. als bzw. für die Parteien befragt wurden. 13. Eingaben vom 10. Dezember 2021 (Kläger) und vom 24. Januar 2022 (Beklagte) erklärten die Parteien den Verzicht auf eine mündliche Hauptverhandlung und beantragten die Einreichung schriftlicher Schlussvorträge. 14. Mit Eingaben je vom 24. März 2022 reichten die Parteien ihre schriftlichen Schlussvorträge ein.