6. Mit Klagereplik und Widerklageantwort vom 20. Mai 2019 (nachfolgend: Replik) hielt der Kläger vollumfänglich an den Klagebegehren fest und stellte folgende Anträge zur Widerklage: -4- " 1. Die Widerklage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Das Betreibungsamt S. sei anzuweisen, den Registereintrag in der Betreibung Nr. bbb vom 14.08.2018 zu löschen bzw. diesen keinem Dritten mitzuteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."