2. Die Beklagte und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte) ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in R.. Sie bezweckt den Betrieb einer Bauschreinerei, die Planung und Ausführung von Innenausbauten sowie den Handel mit Produkten und Erzeugnissen der Schreinereibranche (KB 3). 3. Mit Klage vom 23. August 2018 (Postaufgabe: gleichentags) stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 377'348.45 zuzüglich 5 % Zins seit 17. Mai 2015 zu bezahlen.