1.2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. _____ des Betreibungsamtes S. (Zahlungsbefehl vom 24. April 2017) wird im Umfang von Fr. 34'809.50 zzgl. 5 % Zins p.a. seit 28. April 2017 beseitigt. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 7'550.00 werden der Beklagten und Widerklägerin auferlegt und im Umfang von Fr. 4'225.00 mit dem von dieser geleisteten und im Umfang von Fr. 3'325.00 mit dem von der Klägerin und Widerbeklagten geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Die Beklagte und Widerklägerin hat der Klägerin und Widerbeklagten den Betrag von Fr. 3'325.00 direkt zu ersetzen.