Einzig für die Kosten des DHL-Kurierdienst im Umfang von Fr. 215.30 gibt die Klägerin das Datum des 7. Dezembers 2018 an. An diesem Tag hat die Klägerin allerdings lediglich ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht, weshalb nicht nachvollziehbar ist, weshalb hierfür derart hohe Kosten angefallen sein sollen, zumal das Büro der Rechtsvertreter der Klägerin bloss ca. 200 Meter vom Handelsgericht entfernt liegt.