schnittlich ein Arbeitsaufwand von 30 Minuten für die Entgegennahme der Reklamation, die Recherche, das Telefonat an die Klägerin etc. zu rechnen. Damit ergebe sich ein Administrativaufwand von 275 Stunden, der, mit einem Sachbearbeiterstundenlohn von Fr. 48.00 multipliziert, ein Total von Fr. 13'200.00 ergebe (Widerklagereplik, Rz. 36).