DRB] 13-21). Vor diesem Hintergrund beantragt die Beklagte in ihrer Widerklage, die Klägerin sei zur Zahlung von gesamthaft Fr. 48'940.25 (zzgl. jeweils 5 % Zinsen auf den einzelnen Teilforderungen) zu verpflichten (Widerklage, Rechtsbegehren 3).