5. Widerklage 5.1. Parteibehauptungen Die Beklagte behauptet, aufgrund der unsorgfältigen Arbeitsweise der Klägerin sei es regelmässig zu grösseren Fehlmengen im Leergut der Beklagten gekommen. Die Klägerin habe es teilweise unterlassen, von den Kunden der Beklagten zum Rücktransport bereitgestelltes Leergut wieder zurückzunehmen. Weiter sei Leergut verloren gegangen. Dies sei der Klägerin zuzuschreiben und diese habe ihr den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen (Widerklage, Rz. 16).