4.4. Verrechnungsforderung Die Beklagte macht im Sinne einer Eventualverrechnung für jede noch offene Fehlmengenposition einen pauschalen Schadenersatz von Fr. 250.00, insgesamt Fr. 11'750.00, aufgrund von Umtrieben, Imageverlust, Kundenverlust etc. geltend (Klageantwort Rz. 22). Die Beklagte bleibt dabei jedoch jegliche diesbezüglichen Ausführungen schuldig.