4.3. Mahn- und Betreibungskosten 4.3.1. Parteibehauptungen Die Klägerin macht neben der Forderung aufgrund erbrachter Speditionsleistungen und den Verzugszinsen Mahnkosten von Fr. 674.64 und für den Verzug vereinbarte Betreibungskosten von Fr. 716.85, jeweils zzgl. 14.4 % Zinsen seit dem 9. März 2017 bzw. dem 7. April 2017 geltend (Klage, Rechtsbegehren Ziff. 1 und Rz. 3). Die Beklagte bestreitet diese Forderungen nur pauschal (vgl. dazu oben E. 4.1.3).