Bei den AB Sped handelt es sich um sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).38 Diese sind Vertragsbestimmungen, die im Hinblick auf eine Vielzahl von Verträgen eines bestimmten Typs generell vorformuliert wurden.39 AGB können nur Geltung erlangen, wenn sie von den Parteien übernommen wurden ("Keine Geltung ohne Übernahme"). Der Einbezug der AGB bedarf folglich des Konsenses durch die Parteien.40 Die Abrede über den Einbezug der AGB muss jedoch nicht zwingend ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend erfolgen.