Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Erklärung des Gläubigers, durch die er in unmissverständlicher Weise, die unverzügliche Erbringung der fälligen Leistung beansprucht.34 In der Mahnung muss der Gläubiger den Schuldner daher unmissverständlich zur Leistung auffordern35 und klar angeben, in welchem Umfang er Leistung fordert. Geldforderungen sind daher zu beziffern.36 Ohne vorgängige Mahnung laufen die Zinsen erst ab Zustellung des Zahlungsbefehls, dem dann die Funktion einer Mahnung zukommt.37