4.2. Verzugszins 4.2.1. Parteibehauptungen 4.2.1.1. Zum Verzugszins Die Klägerin verlangt für die eingeklagten Forderungen von insgesamt Fr. 34'809.50 ab dem 30. Juni 2016 einen Verzugszins von 14.4 % p.a. Sie behauptet einerseits, die von ihr gestellten Rechnungen seien sogleich (Klage, Ziff. 3) bzw. gemäss Art. 27 AB SPEDLOGSWISS (AB Sped) mit Rechnungsstellung (Replik, Ziff.