Die Beklagte bestreitet pauschal sämtliche klägerischen Behauptungen (Klageantwort, Rz. 3 und 23; Duplik, Rz. 4 und 35). Weiter bestreitet die Beklagte, dass die Klägerin den Vertrag ordnungsgemäss und sorgfältig ausgeführt habe (Klageantwort, Rz. 25). Ferner habe sie der Klägerin im Jahre 2016 bereits Zahlungen von über Fr. 40'000.00 geleistet (Klageantwort, Rz. 7) sowie am 9. März 2016 eine Zahlung von Fr. 4'188.35. Diese finde sich nirgends in den Gutschriften (Duplik, Rz. 35).