4. Klage 4.1. Offene Rechnungen 4.1.1. Parteibehauptungen Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe sie mit der Ausführung speditioneller Leistungen beauftragt. Diese habe die Klägerin auftrags- und ordnungsgemäss erbracht und dafür insgesamt Fr. 34'809.50 in Rechnung gestellt. Die Rechnungen seien sogleich (Klage, Rz. 3) bzw. binnen 30 Tagen (Replik, Rz. 4.11) zur Zahlung fällig gewesen. Die Beklagte habe trotz Mahnung nicht bezahlt (Klage, Rz. 3; Replik, Rz. 4.11).