2.4.2.2. Änderungen anlässlich der Hauptverhandlung Die Beklagte ändert in ihrem ersten Parteivortrag anlässlich der Hauptverhandlung ihre in der Klageantwort und Widerklage gestellten Rechtsbegehren Ziff. 2 und 3 wie folgt: "Ziffer 2: Klageabweisung aufgrund von Verrechnung basierend auf den widerklageweise beantragten Teilforderungen und der eventualiter erhobenen Verrechnu[n]gsforderung von mindestens 11'750.-- gemäss Ziffer 2 der Klageduplik/Widerklagereplik." und "Ziffer 3:Gutheissung der Widerklage soweit diese nicht bereits aufgrund der Verrechnung gemäss Ziff. 2 berücksichtigt/getilgt worden sind (Eventualbegehren)." (Plädoyernotizen S. 1 f. [