2.4.2. Würdigung 2.4.2.1. Änderung in der Widerklagereplik Die Beklagte erweitert in der Widerklagereplik ihr in der Widerklage gestelltes Rechtsbegehren dahingehend, dass die Klägerin zusätzlich zu einem "Schadenersatz von mindestens CHF 11'750.-- an die Beklagte […], mit einem mittleren Verzugszinsdatum 1.1.2014 zu 5 % […]" zu verpflichten sei. Auch dieser Schadenersatzanspruch wäre unter Berücksichtigung