mit dem bisherigen Anspruch in einem sachlichen Zusammenhang (sog. Konnexität) steht oder b) die Gegenpartei zustimmt. Zur Beurteilung des für die anwendbare Verfahrensart relevanten Streitwerts wird bei der Klageänderung auf den Gesamtstreitwert abgestellt, wie er sich nach der Erhöhung des Streitwerts ergibt.5 Der sachliche Zusammenhang eines geänderten Rechtsbegehrens ist dann gegeben, wenn die beiden prozessualen Ansprüche dem gleichen oder benachbarten Lebensvorgang entstammen.