2.4. Zulässigkeit der Klageänderung 2.4.1. Rechtliches Eine Klageänderung ist nach Art. 227 Abs. 1 ZPO zulässig, sofern der geänderte oder neue Anspruch nach der gleichen Verfahrensart zu beurteilen ist und a) mit dem bisherigen Anspruch in einem sachlichen Zusammenhang (sog. Konnexität) steht oder b) die Gegenpartei zustimmt.