2.2.3. Würdigung Die Klage vom 28. März 2018 enthält sämtliche in Art. 221 ZPO geforderten Elemente. Zwar fehlte anfänglich ein Beweismittelverzeichnis. Dieses wurde jedoch mit Eingabe vom 16. April 2018 nachgereicht. Was die Tatsachenbehauptungen angeht, so sind diese zwar äusserst kurz gehalten, doch beziehen sie sich auf die mit den Rechtsbegehren geltend gemachten Forderungen. 3 BK ZPO I-STERCHI, 2012, Art. 68 N. 8. - 10 -