Mit Eingaben vom 16. und 18. April 2018 erklärte Dr. Wolfang Zarl, er vertrete die Klägerin bereits seit Jahren. Seine anwaltliche Tätigkeit übe er fast ausschliesslich in Österreich aus und er werde in der Schweiz nur tageweise forensisch tätig, jedenfalls weniger als 90 Tag pro Jahr (Eingabe vom 16. April 2018, Ziff. 2). Dass Dr. Wolfgang Zarl in der Schweiz noch anderweitig anwaltlich tätig ist, ist dem Handelsgericht weder bekannt noch wird dies von der Beklagten vorgebracht.