2. Formelles 2.1. Vertretung der Klägerin 2.1.1. Parteibehauptungen Die Beklagte führt aus, die Vertretung der Klägerin durch Dr. Wolfgang Zarl sei unzulässig, da sie nicht mit den Bestimmungen des Anwaltsgesetzes (BGFA) vereinbar sei. Auf die Klage sei demnach nicht einzutreten (Klageantwort, Rz. 4). Die Klägerin bestreitet dies (Replik, Rz. 3.1 ff.).