" Die S. T. AG, Industriestrasse 38, 4415 Lausen, wird im Sinne der einfachen Streitverkündung gemäss Art. 78 ZPO aufgefordert, die Klägerin und Widerbeklagte im vorliegenden Verfahren zu unterstützen. Das angerufene Gericht habe diese Erklärung der Streitberufenen mitzuteilen und sie über ihre Rechte und Pflichten zu orientieren." Zur Begründung hielt die Klägerin im Wesentlichen an ihren Ausführungen in der Klage und Replik fest. Zum Verfahrensantrag führt die Klägerin aus, sie werde im Falle eines Unterliegens einen Anspruch gegen die S. T. AG geltend machen, da diese die Transportleistungen für die Klägerin erbracht habe.