4. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 40170431 des Betreibungsamtes S. sei aufzuheben. 5. Die Beklagte sei zur Zahlung einer praxisgemäßen Parteienentschädigung zu verpflichten. 6. Die Klägerin behält sich ausdrücklich vor, die Anträge nach Vorliegen der Beweisergebnisse zu modifizieren. 7. Dies alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Beklagten."