4. Die Beklagte hat diverse Rechnungen für Transportleistungen der Klägerin nicht beglichen, weshalb diese die Beklagte betreiben liess. Der Zahlungsbefehl des Betreibungsamts S. vom 24. April 2017 in der Betreibung Nr. ______ wurde der Beklagten am 28. April 2017 zugestellt. Gleichentags erhob die Beklagte Rechtsvorschlag (nicht nummerierte Klagebeilage: Zahlungsbefehl). 5. 5.1. Mit Klage vom 28. März 2018 (Postaufgabe: 5. April 2018) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: