Zudem könnten diese Arbeiten den Einbau der neuen Küche im Restaurant P___ nicht betreffen, nachdem diese schon im Juni 2018 seit mehr als einem Jahr in Betrieb gewesen sei und keine zusätzlichen Arbeiten hätten geleistet werden müssen. Zudem hätte die Gesuchstellerin ihrer Vertragspartnerin, der G-AG, die Schlussrechnung nicht bereits am 6. April 2018 (Antwortbeilage [AB] 4) zugestellt, wenn die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet gewesen wären (Antwort S. 8).