die Entscheidung dem Richter im ordentlichen Verfahren zu überlassen.8 Letztlich läuft es darauf hinaus, dass der gesuchstellende Unternehmer nur die blosse Möglichkeit eines Anspruchs auf ein Bauhandwerkerpfandrecht nachzuweisen hat.9 4. Eintragungsfrist 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, die Arbeiten seien am 20. Juni 2018 fertiggestellt worden. Dabei seien Ablufthauben angeschlossen worden (Gesuch Ziff. 6; GB 2 und 4).