2. Das Grundbuchamt Zofingen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 2. November 2018 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'000.00 zu leisten. 4. Die Zustellung der Kopie des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 18. Oktober 2018 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 2. November 2018.