4.2. Am 18. Oktober 2018 erliess der Vizepräsident des Handelsgerichts die folgende Verfügung: " 1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 18. Oktober 2018 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin Grdst.-Nr. XXX GB R (AG) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 77'005.60 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 24. September 2018 bewilligt.