3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gegenpartei." 3.2. Mit Entscheid vom 16. Oktober 2018 (GB 8) trat das Bezirksgericht Kulm auf das Gesuch vom 14. Oktober 2018 mangels sachlicher Zuständigkeit nicht ein. 4. 4.1. Mit Gesuch vom 18. Oktober 2018 (überbracht am 18. Oktober 2018) stellte die Gesuchstellerin dem Handelsgericht die folgenden Rechtsbegehren: " Das Grundbuchamt Zofingen, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde -3-