3. Die Kläger 1 und 2 haben der Beklagten deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 7'611.70 zu ersetzen. Zustellung an:  die Kläger 1 und 2 (Vertreter; zweifach, mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 und Einzahlungsschein)  die Beklagte (mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. November 2019) Mitteilung an:  die Obergerichtskasse 1.