6.3. Ergebnis Die Nichtigkeitsklage ist abzuweisen. 7. Fazit Sowohl die mit der Klage vom 25. August 2017 erhobene Anfechtungsklage als auch die zeitgleich erhobene Nichtigkeitsklage sind vollumfänglich abzuweisen. 8. Prozesskosten 8.1. Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO). Sie werden der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 106 Abs. 1 ZPO).