Letztere seien offensichtlich vorab durch den Vorsitzenden bzw. "wahrscheinlich primär auf Instruktion" von Dr. iur. F.M. oder dessen Kanzlei bestellt worden, um Druck auf die Kläger 1 und 2 auszuüben, damit sie ihre Stimm- und Wahlrechte nicht hätten wahrnehmen können (Replik, S. 13). Zudem habe Dr. iur. F.M. als Rechtsvertreter der Beklagten nicht als neutraler Protokollführer amten können (Replik, S. 9).