Anlässlich der Zeugen- und Parteibefragung an der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 sagte die Zeugin V.F.I. aus, das Verhalten der Kläger 1 und 2 sei nach deren zweiten Eintritt in den Saal schlimmer gewesen, als beim ersten Mal. Es sei geschrien worden, sodass keine eigentliche Versammlung stattgefunden habe.