"Um 16:45 Uhr treten die beiden Gesellschafter C.I. und M.I. wieder in den Saal ein. (…) Es ergibt sich wiederum eine tumultartige Situation, welche von der lauten bzw. schreienden Stimmführung der Gesellschafter C.I. und M.I. geprägt ist. Eine Weiterführung der Gesellschafterversammlung ist unter diesen Umständen nicht möglich. Um 16:50 Uhr lässt der Vorsitzende die Gesellschafter C.I. und M.I. durch die anwesenden Sicherheitspersonen aus dem Saal entfernen." (KB 2, S. 4 f.).