5.4.3.3. Saalverweis während der Gesellschafterversammlung Unbestritten ist, dass die Kläger 1 und 2 während der Besprechung des Traktandums 4 den Saal wieder betraten und in der Folge von T.I. mit Hilfe des anwesenden Sicherheitspersonals erneut des Saales verwiesen wurden (Klageantwort, Rz. 4). Die Beklagte behauptet, es wäre mit Eintritt der Kläger 1 und 2 in den Saal wieder zu einer tumultartigen Unruhe gekommen, welche eine Weiterführung der Gesellschafterversammlung verun-