Demgegenüber sagte die Zeugin V.F.I. aus, die Kläger 1 und 2 hätten den Saal betreten können. T.I. ergänzt, die Kläger 1 und 2 seien wegen der tumultartigen Szene von den Sicherheitsmitarbeitern aus dem Saal begleitet worden, wo sie die Polizei gerufen hätten (Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 S. 5).