Anlässlich der Zeugen- und Parteibefragung an der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 sagten die Kläger 1 und 2 aus, sie könnten sich an den gesamten Ablauf nicht erinnern (Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. November 2019 S. 5). Demgegenüber sagte die Zeugin V.F.I. aus, die Kläger 1 und 2 hätten den Saal betreten können.