5.4.3.2. Behauptete Zutrittsbeschränkung vor Beginn der Gesellschafterversammlung Es ist unbestritten, dass die Kläger 1 und 2 vor Beginn der Gesellschafterversammlung aus dem Saal gewiesen wurden. Nicht bestritten wird ferner die beklagtische Behauptung, die Kläger 1 und 2 seien unmittelbar vor Beginn der Gesellschafterversammlung darüber informiert worden, dass diese nun kurz vor dem Beginn stehe (Klageantwort, Rz. 23). Umstritten ist