Der Vorsitzende habe die Kläger 1 und 2 vor Beginn der Gesellschafterversammlung mit Hilfe des anwesenden Sicherheitspersonals aus dem Saal entfernen lassen, da sich die beiden mit lautstarken Zwischenrufen über die Anwesenheit der Übersetzerin, V.F.I., und des Protokollführers, Dr. F.M., beschwert hätten. Die Entfernung sei nötig gewesen, um überhaupt mit der Gesellschafterversammlung beginnen zu können (Klageantwort, Rz. 18 f.).