5.4. Ausschluss von der Gesellschafterversammlung 5.4.1. Parteibehauptungen Die Kläger 1 und 2 behaupten, sie seien zu Unrecht von der Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2017 ausgeschlossen worden; die dort gefällten Beschlüsse seien damit allesamt nichtig. Weiter behaupten die Kläger 1 und 2, sie hätten den Saal nur einzeln betreten dürfen (Klage, S. 11 und 13 f.).