Über nicht in der Einladung angekündigte Verhandlungsgegenstände können – sofern es sich nicht um eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung handelt – keine Beschlüsse gefasst werden (KB 4, S. 6 f.). Mit Schreiben vom 7. Juni 2017 wurde zur Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2017 eingeladen (KB 2). Die Anträge zur Traktandierung der Geschäfte "Einsetzung einer Revisionsstelle" (Antrag 5) und "Auflösung der Gesellschaft" (Antrag 7) der Kläger 1 und 2 erfolgten am 19. Juni 2017 (KB 5) und damit rund