5.3.3. Würdigung Vorerst ist zu prüfen, ob es sich bei den mit Schreiben vom 19. Juni 2017 (KB 5) eingereichten Anträgen der Kläger 1 und 2 um Anträge im Rahmen der bereits traktandierten Geschäfte handelt. Solche sind nicht an eine Frist gebunden und können selbst in der Gesellschafterversammlung noch geltend gemacht werden. Nicht von den bereits traktandierten Geschäften