Nicht traktandiert seien jedoch die Verhandlungsgegenstände 5-10. Für die Ausübung des Traktandierungsrechts sei das Schreiben vom 19. Juni 2017 jedoch zu spät erfolgt (Klageantwort, Rz. 15). 5.3.2. Rechtliches Das Einberufungs- und Antragsrecht der Gesellschafter richtet sich nach den Vorschriften des Aktienrechts (Art. 805 Abs. 5 Ziff. 2 OR).8