3. Entlastung der Mitglieder der Geschäftsleitung Es sei den Mitgliedern der Geschäftsleitung keine Entlastung zu gewähren. 4. Wahl der Geschäftsführung Es seien die folgenden Mitglieder für eine Amtsperiode von einem Jahr zu wählen: - M.I., italienischer Staatsbürger, in Wohlen; als Vorsitzender der Geschäftsleitung, - C.I., von Niederlenz, in Niederlenz; als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift.