wendung und die Entlastung der Geschäftsführer.6 Im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Gesellschafterversammlung sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einladung zu dieser der Geschäfts- und der Revisionsbericht zuzustellen (Art. 801a Abs. 1 OR). Liegt der geltend gemachte Anfechtungsgrund in einem Verfahrensfehler, so muss die Ge- setzes- oder Statutenverletzung kausal für das Ergebnis der Beschlussfassung gewesen sein.7