5.2. Einberufung der Gesellschafterversammlung 5.2.1. Parteibehauptungen Es ist unbestritten, dass T.I. sämtliche Gesellschafter mit Schreiben vom 7. Juni 2017 (KB 3) zur ordentlichen Gesellschafterversammlung einlud (Klage, S. 8; Klageantwort, Rz. 11). Dieser Einladung lag kein Geschäftsbericht bei.